eUmzug nun auch in Ramsen möglich

2. Dezember 2024

Seit dem 2. Dezember 2024 ist die Nutzung des Portals eUmzugCH auch in Ramsen möglich. Über den Link eUmzugCH können Sie Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug bequem online melden. Dieser elektronische Service ist eine Ergänzung zur persönlichen Meldung am Schalter der Einwohnerkontrolle. 

Bei einem Umzug ist jede Privatperson gemäss Gesetz verpflichtet, diesen innert 14 Tagen sowohl bei der Wegzugs- als auch bei der Zuzugsgemeinde zu melden. Mit eUmzugCH haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, diese Meldung zeitsparend und auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten online einzureichen. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt bei der meldepflichtigen Person zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. 

Wer kann sich über eUmzugCH an- und abmelden?

Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden. 

Für Personen, welche vom Ausland zuziehen oder ins Ausland wegziehen sowie für Wochenaufenthalter, steht der Dienst leider nicht zur Verfügung. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle.