Generelle Informationen

Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und Gemeindeabstimmungen und Wahlen sowie an den Versammlungen der Einwohnergemeinde ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung versäumt, hat sechs Franken zu bezahlen.

Bitte beachten Sie:
https://www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen

Urne Öffnungszeiten

Samstag 19:30 - 20:30 Uhr
Sonntag 10:00 - 11:00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus Ramsen
Hauptstrasse 259

Voraussetzungen

Stimm- und wahlberechtigt im Sinne von Art. 23 Abs. 1 der Kantonsverfassung sind alle im Kanton wohnhaften volljährigen Schweizerinnen und Schweizer.

Brieflich abstimmen

Briefliche Stimmabgabe
  1. Legen Sie die Stimm- / Wahlzettel in das neutrale Stimmkuvert und verschliessen Sie dieses.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld.
  3. Legen Sie das Stimmkuvert und den Stimmrechtsausweis so in das Zustellkuvert, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Adressfenster sichtbar ist. Zustellkuvert verschliessen.
  4. Einwurf in den Gemeindekanzlei-Briefkasten.
  5. Bei Postaufgabe das Antwortkuvert frankieren und rechtzeitig der Post übergeben.
  6. Die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Kuverts wird verweigert.
  7. Das Stimmrechtskuvert muss bis 11 Uhr am Abstimmungs- oder Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Zustellkuvert mehr als einen oder keinen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Zustellkuvert für die gleiche Wahl oder Abstimmung mehr als einen Stimm- oder Wahlzettel enthält
  • Das Zustellkuvert zu spät eintrifft