Generelle Informationen
Bitte beachten Sie:
https://www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen
Urne Öffnungszeiten
Sonntag 10:00 - 11:00 Uhr
Urnenstandort
Hauptstrasse 259
Voraussetzungen
Brieflich abstimmen
- Legen Sie die Stimm- / Wahlzettel in das neutrale Stimmkuvert und verschliessen Sie dieses.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld.
- Legen Sie das Stimmkuvert und den Stimmrechtsausweis so in das Zustellkuvert, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Adressfenster sichtbar ist. Zustellkuvert verschliessen.
- Einwurf in den Gemeindekanzlei-Briefkasten.
- Bei Postaufgabe das Antwortkuvert frankieren und rechtzeitig der Post übergeben.
- Die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Kuverts wird verweigert.
- Das Stimmrechtskuvert muss bis 11 Uhr am Abstimmungs- oder Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Zustellkuvert mehr als einen oder keinen Stimmrechtsausweis enthält
- das Zustellkuvert für die gleiche Wahl oder Abstimmung mehr als einen Stimm- oder Wahlzettel enthält
- Das Zustellkuvert zu spät eintrifft