Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet Ihnen die SVA Schaffhausen, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
SVA Schaffhausen
Oberstadt 9
8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 61 11
https://www.svash.ch/online-schalter/formulare-merkblaetter/
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 052 742 82 23 | gemeindeschreiberin@ramsen.ch |