Bei Errichtung einer Solaranlage ist dieses Formular spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde im Doppel (inkl. Beilage) einzureichen.
Bei Abweichungen von den Vorgaben gemäss Art. 32a der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) sowie bei Lage auf einem Schutzobjekt, in einer Schutzzone von kantonaler oder nationaler Bedeutung (Art. 54 Abs. 4 BauG) oder insbesondere auch dann, wenn die Anlage an einer Fassade installiert werden soll, ist ein Bewilligungsverfahren durchzuführen.