Abmeldung / Anmeldung / Umzug
Anmeldung / Zuzug
Sie sind nach Ramsen zugezogen? – Herzlich willkommen!
Ihre Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle muss innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen persönlich am Schalter erfolgen oder via eUmzugCH.
Folgende Unterlagen benötigen wir für Ihre Anmeldung:
- Ausländerausweis (ausländische Staatsangehörige)
- Reisepass oder Personalausweis
- Familienausweis / Familienbüchlein (Familien mit Kindern)
- Zivilstandsnachweis (Eheschein oder Scheidungsurteil)
- Krankenversicherungsnachweis (für alle Familienmitglieder)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses
- Heimatausweis (nur für Wochenaufenthalter, Schweizer Staatsangehörige)
Für ausländische Staatsangehörige sind die Anmeldeformalitäten teils unterschiedlich. Eine vorgängige Kontaktaufnahme mit der Einwohnerkontrolle ist daher wünschenswert.
Anmeldegebühren
Zuzug innerhalb Schweiz CHF 20.00 pro erwachsene Person
Zuzug vom Ausland CHF 30.00 pro erwachsene Person
Zuzug Wochenaufenthalter CHF 50.00 pro erwachsene Person
Militär- und Zivilschutzdienst:
Militär- und Zivilschutzdienstpflichtige, müssen den Umzug innerhalb 14 Tagen dem zuständigen Kreiskommando melden.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie im Internet über das Thema Einreise und Aufenthalt in der Schweiz beim:
- Staatssekretariat für Migration SEM
http://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html
- Migrationsamt und Passbüro Schaffhausenhttps://www.sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Departement-des-Innern/Migrationsamt-und-Passb-ro/Einreise-und-Aufenthalt-399550-DE.html
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? – Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter abmelden oder Sie nutzen eUmzugCH.
Folgende Unterlagen benötigen wir für Ihre Abmeldung:
- Abmeldeformular
- Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis (nur für ausländische Staatsangehörige)
- Formular Fragebogen Wegzug ins Ausland (nur bei Wegzug ins Ausland)
Militär- und Zivilschutzpflichtige, welche in eine andere Gemeinde umziehen, müssen dies innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Kreiskommando melden.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie sind innerhalb von Ramsen umgezogen?
Dann melden Sie Ihre Adressänderung bitte innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle oder nutzen Sie eUmzugCH. Eine Meldung ist auch notwendig, wenn Sie innerhalb des gleichen Gebäudes umziehen.
Folgende Unterlagen benötigen wir für Ihre Ummeldung:
- Adresswechselformular
- Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis (nur für ausländische Staatsangehörige)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses
Militär- und Zivilschutzpflichtige, welche umziehen, müssen dies innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Kreiskommando melden.
Für Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle, Telefon 052 742 82 21 gerne zur Verfügung. Alle nötigen Formulare finden Sie im Online Schalter.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 742 82 20 | einwohnerkontrolle@ramsen.ch |